Fragen, Antworten und Gedanken
Diese Seite befasst sich mit Fragen zur Einzeltherapie. Parallelen zur
Paartherapie, zu Coaching, Supervision und Gruppen bestehen, jedoch gibt es
hier Spezifitäten, die nicht eigens erwähnt sind. Hierzu können die
entsprechenden Seiten aufgesucht oder offen gebliebene Fragen per E-Mail
direkt an mich gesandt werden.
Was geschieht im Erstgespräch?
Im unverbindlichen und (nur im Fall der Einzeltherapie)
kostenfreien Erstgespräch ist für Sie Zeit (50 Minuten), einen ersten Eindruck davon zu gewinnen:
- in welchen Räumen die Beratung/Therapie/Supervision stattfinden wird,
- wie wohl Sie sich darin und gemeinsam mit mir fühlen,
- was für eine Person ich bin,
- was Gestalttherapie sein kann,
- welchen persönlichen Stil ich habe.
Mir ist es möglich, einen ersten Eindruck davon zu bekommen:
- was für eine Person Sie sind,
- Ihre persönliche Problematik zu umreißen.
Gemeinsam werden wir in dieser Zeit prüfen:
- ob wir als Personen zueinander passen,
- ob Gestalttherapie für Sie das Richtige ist,
- ob Ihre Problematik durch meine Methode und mit meiner Person lösbar erscheint,
- gegebenenfalls welche Sitzungsfrequenz zunächst möglich und sinnvoll erscheint,
- gegebenenfalls wo Sie eine auf Sie und Ihre Problematik besser abgestimmte Unterstützung bekommen können.
Am Ende des Erstgesprächs braucht jedoch noch keine Entscheidung getroffen zu werden. Vielmehr kann es hilfreich sein, erst mal „drüber zu schlafen“, zu prüfen, welcher Eindruck zurückbleibt, vielleicht mit Freunden darüber zu sprechen, weitere Erstgespräche zu führen, um einen Vergleich zu haben (Psychotherapie ist eine sehr persönliche Angelegenheit!) und sich dann zu entscheiden. Ein kurzer Telefonanruf folgt, um Bescheid zu geben und gegebenenfalls einen Termin auszumachen.
Zumeist sind diese 50 Minuten für alle diese Punkte ausreichend. Manchmal treffe ich mit Klienten die Vereinbarung, eine weitere Sitzung mit der gleichen Zielsetzung anzuschließen.
Was ist das Besondere an einer Gestalttherapie wie ich sie verstehe?
Das besondere liegt meines Erachtens darin, wie das Geschehen zwischen Klient/Klientin und Therapeutin verstanden wird und
welchen Stellenwert es hat.
Für mich hat das, was zwischen Klient/Klientin und Therapeutin geschieht,
den höchsten Stellenwert, dem alle anderen Elemente (Methoden und
Techniken), die zu einer Psychotherapie gehören, nachgeordnet werden.
Nach meiner Erfahrung führt dies zu bemerkenswerten und langfristigen
Veränderungen, denn:
Die Klientin/der Klient erhält ein Höchstmaß an Achtung vor ihrer/seiner
Person. Therapeutin und Klient/Klientin nehmen zwar in der Therapie
unterschiedliche Rollen ein, ihre persönliche Wertigkeit unterscheidet sich
jedoch nicht.
Dies zeigt sich vor allem darin, dass sich die Therapeutin dem Klienten/der
Klientin gegenüber als Person zeigt. Sie ist - innerhalb ihrer Rolle als
Therapeutin - offen für einen persönlichen Kontakt. Dieses Beziehungsangebot
bildet den Dreh- und Angelpunkt während der gesamten Sitzung bzw. des
gesamten gemeinsamen therapeutischen Prozesses.
Dadurch ergibt sich eine größtmögliche Abstimmung zwischen Therapeutin und
Klientin/Klient, wodurch jede Intervention möglichst optimal auf die
momentane Situation und Befindlichkeit (Maß der Aufmerksamkeit,
Aufnahmebereitschaft, emotionales Befinden, ...) des Klienten/der Klientin
zugeschnitten wird.
Jeder Missklang zwischen Klientin/Klient und Therapeutin hat Vorrang vor
allem anderen. Die Therapeutin wird erst im therapeutischen Prozess
vorangehen, wenn der Missklang, die Missstimmung ausgeräumt ist. Oftmals
bedeutet ein solches gemeinsames Bemühen um eine entspannte Atmosphäre in
gegenseitiger Achtung einen wesentlichen Schritt vorwärts hinsichtlich des
Ausmaßes an Vertrauen, welches die Klientin/ der Klient gegenüber der
Therapeutin entwickeln kann. Dies wiederum beschleunigt den eigentlichen
therapeutischen Prozess bzw. ist selbst Teil dieses Prozesses.
Indem der Klient/die Klientin in dieser Atmosphäre der Achtung und
Aktzeptanz immer wieder behutsame Rückmeldungen über seine/ihre Anmutung,
Ausstrahlung, Körperhaltung, Mimik, Gestik etc. erhält, kann er/sie lernen,
sich selbst vollständiger wahrzunehmen. Er/sie lernt Vieles über seine/ihre
Gefühlswelt und über die Reaktionsweise des Körpers. Gefühle und Körper
stehen in einer beständigen Wechselwirkung miteinander. So nehmen wir Angst oftmals
vorwiegend in Form von schnellem Puls, angehaltenem Atem, vielleicht
Schwitzen oder Schwindel wahr. Oder in Form von Magen-Darmstörungen. Es ist
ein anregender Lernprozess, solche körperlichen Signale als Formen der Angst
verstehen zu lernen. Wenn die Angst als solche gespürt und erkannt werden
kann, ist schon ein wichtiger Schritt gegangen. Was beispielhaft für die Angst beschrieben wurde, gilt entsprechend auch für alle anderen Gefühlsqualitäten.
So lernt sich der Klient/die Klientin immer besser kennen, was übrigens unmittelbar eine Erweiterung der Möglichkeiten bedeutet, menschliche Beziehungen, privat wie beruflich, zufrieden stellend zu gestalten.
Immer wieder erweisen sich „Experimente” als äußerst hilfreich. Hierbei wird
in unterschiedlicher Weise (z. B. indem zu einem vorgestellten Gegenüber
gesprochen wird) das Erleben der gerade behandelten Schwierigkeiten
innerhalb der Sitzung gefördert, so dass die Einstellungen, Verhaltensmuster
etc., welche die Schwierigkeit aufrechterhalten oder ihr zugrunde liegen,
der Reflektion und Veränderung zugänglich werden. Auch diese Techniken
fördern das Sich-Selbst-Kennen-Lernen. Außerdem ist das aktuelle und ganzheitliche Erleben einer Problematik die notwendige Voraussetzung dafür, dass langfristige und tiefgreifende Veränderungen überhaupt möglich werden.
Die in der Therapie erlebte, so genannte "therapeutische Beziehung" dient auch als
Modell für die Alltagsbeziehungen eines Klienten/einer Klientin. So ist
immer wieder zu erleben, wie jene sich mit dem Fortschreiten der Therapie
verändern, indem sie zunehmend zufriedenstellend gestaltet werden, was ein
erheblich gesteigertes Wohlbefinden nach sich zieht.
Selbst wenn eine Klientin/ein Klient unter nicht veränderbaren Nöten leidet
(schwere Traumata, Verlust geliebter Menschen, unheilbare Krankheiten,
Behinderung, ...), kann die Begegnung zwischen Therapeutin und
Klientin/Klient in der therapeutischen Beziehung dazu beitragen, dass das
eigene Leben wieder oder noch einmal als lebenswert empfunden und ein
zunächst nicht mehr vorstellbares Maß an Zufriedenheit und wohltuendem
Einverständnis mit dem eigenen Schicksal erreicht wird.
Es gibt insofern keine speziellen Indikationen für eine Gestalttherapie.
Gestalttherapie und Krankenversicherungen?
Gestalttherapie ist, wie sämtliche Therapieformen die zeitlich nach
Psychoanalyse und Verhaltenstherapie entwickelt wurden, keine
Kassenleistung.
Es ist natürlich bedauerlich, dass aufgrund der angeblich leeren Töpfe der Krankenversicherungen nicht für alle wirksamen Therapiemethoden
die Kosten übernommen werden. Es hat aber durchaus auch Vorteile und entspricht darüber hinaus einigen Prinzipien der Gestalttherapie.
Die Gestalttherapie sieht ihre Aufgabe unter anderem darin, Blockierungen der normalerweise im Menschen unaufhörlich stattfindenden Entwicklungen und Veränderungen zu lösen. Symptombilder, wie sie durch Diagnosen "Depression, Angststörung, Essstörung etc." benannt sind, betrachtet die Gestalttherapie als Folgen einer solchen Blockierung. Diese Symptome verschwinden oder treten in den Hintergrund, wenn sich der Mensch wieder in der ihm eigenen Weise weiterentwickeln kann.
Insofern versteht
sich die Gestalttherapie nicht als Behandlungsverfahren von Erkrankungen,
sondern sie unterstützt Menschen darin, sich ihren persönlichen Grenzen und
Blockierungen zuzuwenden, um sich persönlich weiterentwickeln zu können.
Darin unterscheidet sich die Gestalttherapie von Verfahren wie
Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierter
Psychotherapie grundlegend.
Den Standpunkt einzunehmen, eine bestehende Symptomatik nicht so sehr als Erkrankung zu betrachten,
die behandelt werden muss, sondern eher als Anlass im Leben eines Menschen, sich Unterstützung zu suchen,
um aus der Erstarrung heraus und wieder in den Fluss des Lebens hinein zu kommen, kollidiert mit den Vorstellungen von Gesundheit,
Krankheit und Behandlung unseres Gesundheitssystems. Aus dieser Sicht ist es durchaus schlüssig, dass eine Gestalttherapie
nicht von den Krankenversicherungen übernommen wird.
Daraus ergeben sich unter anderem folgende Vorteile:
- Klient/Klientin und Therapeutin sind frei davon, Begründungen für ihre gemeinsame Arbeit finden zu müssen, die mit den Annahmen des bei uns geltenden medizinischen Krankheitsmodells übereinstimmen.
An erster Stelle steht hier, dass die Klientin/der Klient nicht notwendigerweise im Sinne dieses medizinischen Krankheitsmodells krank sein muss. Vielmehr wird die Tatsache, dass die Klientin/der Klient sich an einem schwierigen Punkt ihres/seines Lebens professionelle Unterstützung sucht, als Zeichen der Selbstunterstützung betrachtet, also als Aspekt ihrer/seiner Gesundheit.
- Die Therapeutin ist frei, keine der üblichen Diagnosen zu stellen, was zur Folge hätte, dass der Klient/die Klientin mit dem entsprechenden „Stempel“ durch die Welt zöge (was neben den inneren Folgen auch äußere haben kann, z. B. für den Abschluss einer Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsrente etc.).
- Klient/Klientin und Therapeutin sind zu jedem Zeitpunkt frei, die Anzahl der Sitzungen und das Ende der Zusammenarbeit gemeinsam zu bestimmen. Es gibt keinen unbekannten Dritten, der von Ferne über den Beginn und immer wieder auch über den Fortgang und schließlich das Ende der gemeinsamen Arbeit bestimmt, wie es innerhalb des Gesundheitssystems der Gutachter tut. Es gibt keine von vornherein beschränkte Anzahl überhaupt möglicher Sitzungen.
Mir persönlich sind diese „Freiheiten“ innerhalb der Rahmenbedingungen kostbar, da sie mit den Grundannahmen der Gestalttherapie übereinstimmen und diese so zu der ihr eigenen, effektiven Wirkung kommen kann.
Was kostet eine gestalttherapeutische Einzelsitzung?Das Honorar für eine 50minütige Einzelsitzung beträgt zurzeit 80,- Euro. Dieser Betrag gilt ebenso für eine Sitzung in Paartherapie/Paarberatung bzw. Supervision oder Coaching. Das Erstgespräch ist nur im Fall der Einzeltherapie kostenfrei.
Wer mit REGIO bezahlt, bekommt 5,- Euro Rabatt (für maximal 10 Sitzungen).
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